Zielvereinbarungen werden individuell mit der Familie, den MitarbeiterInnen des ASD und den beteiligten Fachdiensten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens getroffen. Wir unterstützen die Familie dabei, positive und erreichbare Ziele zu finden, die sich weitgehend an ihren eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten orientieren. Kleinschrittige und eigenverantwortlich erreichbare Ziele ermöglichen Erfolgserlebnisse und den weiteren Ausbau der Ressourcen der Familie.

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Alle Angebote sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung des Berliner Senats gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII angeboten.
  • Wir gewährleiten den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII.
  • Die Standards des Datenschutzes und Anforderungen aus der Gesetzgebung zur Schweigepflicht werden umgesetzt.